Ablauf und Kosten
Ablauf
Ein Erstgespräch dient dazu, sich kennenzulernen und zu schauen, ob eine Psychotherapie bei der dargestellten Problematik sinnvoll sein kann. Sofern wir im Anschluss an dieses Gespräch gemeinsam zu dem Ergebnis gelangen, dass eine weitere therapeutische Behandlung sinnvoll ist, finden vier weitere sogenannte probatorische Sitzungen statt. Hier steht die Diagnostik, die Erfassung lebensgeschichtlicher Daten sowie die Therapieplanung im Vordergrund. Nun folgt die Beantragung der Therapie.
Eine tiefenpsychologische Psychotherapie dauert je nach Behandlungsfall zwischen einem halben und zwei Jahren, bei in der Regel einem festen Termin in der Woche.
Kosten
Gesetzliche Krankenkassen
Die Probatorik (also erste vier Sitzungen) wird von allen gesetzlichen Krankenkassen mittels der Krankenkassenkarte übernommen. Die Kosten für die Behandlung werden nach schriftlicher Antragstellung ebenso von diesen übernommen.
Private Krankenkassen/Beihilfe
Bei den Privatkassen werden die Kosten für die Behandlung entsprechend der Vertragsbedingungen der jeweiligen Kasse übernommen. Bitte informieren Sie sich über Ihren Tarif.
Selbstzahler
Bei Selbstzahlern richtet sich die Vergütung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (gop.pdf). In diesem Fall gehen keine Informationen an die Krankenkassen.
Alle Privat- und Selbstzahler-Leistungen rechne ich über die PVS (www.pvs-rr.de) ab.